Anlegerschutz

Die Geldinstitute und Wertpapiervermittler sind laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Kunden nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen im Anlagebereich und seinen Anlagezielen zu befragen. Dies gilt auch für die finanziellen Verhältnissen des Kunden.

Diese Maßnahme soll den Anleger vor Entscheidungen schützen, die einen vorhersehbaren Verlust bedeuten könnten.

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