Dividende
Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Die Höhe des Anteils wird durch die Höhe des Aktienbesitzes bestimmt. Diesen ausgeschütteten Teil des Gewinns nennt man Dividende. Zusätzlich zur Dividende erhält der inländische Aktionär meistens eine Steuergutschrift.
Die Höhe der Dividende wird nach dem Vorschlag der Verwaltung von der Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung) festgesetzt.
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