Dividende

Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Die Höhe des Anteils wird durch die Höhe des Aktienbesitzes bestimmt. Diesen ausgeschütteten Teil des Gewinns nennt man Dividende. Zusätzlich zur Dividende erhält der inländische Aktionär meistens eine Steuergutschrift.

Die Höhe der Dividende wird nach dem Vorschlag der Verwaltung von der Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung) festgesetzt.

Diesen Artikel versenden       Bookmarken: images/mister_wong.png images/technorati.png images/yigg.png images/webnews.png images/linkarena.png

NEWSLETTER

Halten Sie sich auf dem Laufenden mit unserem kostenlosen Newsletter Mehr Infos


100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von 6.000 Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen