Fungibilität
Unter Fungibilität versteht man die Austauschbarkeit oder Vertretbarkeit von Gütern, Devisen, Effekten und standardisierten Terminkontrakten. Allgemein also die Austauschbarkeit eines Rechts oder einer Sache.
Die Fungibilität ist Voraussetzung für den Börsenhandel. Ein Recht oder eine Sache ist nur dann fungibel, wenn es oder sie bei gleicher Beschaffenheit nach Zahl, Maß oder Gewicht im Handelsverkehr bestimmt werden kann und durch jede andere Sache oder jedes andere Recht der gleichen Gattung und Menge ersetzt werden kann.
Fungibilität ist bei Effekten, Devisen und Terminkontrakten in der Regel ohne weiteres erreichbar, nicht jedoch bei Waren. Hier ist vorab die Typisierung unerläßlich.
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