Mindestnennbetrag

Der Mindestnennbetrag bei Nennwertaktien beträgt 1 EUR. Der Nennbetrag der Stückaktien ergibt sich aus dem anteiligen Grundkapital der AG je Aktie.

Diesen Artikel versenden       Bookmarken: images/mister_wong.png images/technorati.png images/yigg.png images/webnews.png images/linkarena.png

NEWSLETTER

Halten Sie sich auf dem Laufenden mit unserem kostenlosen Newsletter Mehr Infos


100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von 6.000 Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen