Mindestnennbetrag
Der Mindestnennbetrag bei Nennwertaktien beträgt 1 EUR. Der Nennbetrag der Stückaktien ergibt sich aus dem anteiligen Grundkapital der AG je Aktie.
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MindestnennbetragDer Mindestnennbetrag bei Nennwertaktien beträgt 1 EUR. Der Nennbetrag der Stückaktien ergibt sich aus dem anteiligen Grundkapital der AG je Aktie.
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